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Rauchwarnmelder in Retzbach in Zellingen Pflicht ab dem 01.01.2018

Durch die Einführung der allgemeinen Rauchwarnmelderpflicht ab dem 01.01.2018 in Bayern schreibt der Gesetzgeber die Installation ausnahmslos in jedem Gebäude vor.

Ob Altbestand oder Neubau, Rauchwarnmelder tragen zu Ihrem persönlichen Schutz bei und können in einem tatsächlichen Brandfall tödliche Folgen von Rauchvergiftungen und Verbrennungen verhindern.

Bei Neubauten ist die Installation der Rauchwarnmelder nach Abschluss der Arbeiten umgehend durchzuführen. Bei Altbauten greift die Übergangsfrist bis Anfang 2018.

Als Brandschutzexperten halten wir in Retzbach im Landkreis Main-Spessart Schulungen und Informationsabende zum Thema Sicherheit. Besonders im Bereich Vermietung und Verpachtung möchten wir aufklären und somit die Zahl von 600 Brandrauchtoten jährlich aktiv senken.

In einem Brandfall kann ein Rauchwarnmelder Ihr Leben retten!

Sollten Sie ein persönliches Beratungsgespräch oder ein maßgeschneidertes Angebot rund um Ihre Immobilie wünschen, kommen wir gerne bei Ihnen vorbei, begutachten bis ins kleinste Detail, empfehlen Ihnen den richtigen Brandschutz und installieren alles fachmännisch.

Neben den klassischen Rauchmeldern erhalten Sie bei uns zudem auch das ganze Funknetzwerk sowie Thermomelder, Kohlenmonoxidmelder und Gasmelder.

Gerne machen wir Ihnen in Retzbach ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Oder nutzen Sie schnell und unkompliziert unser Kontaktformular. Umgehend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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